Kosten
Kostenträger und Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
In meiner Praxis behandle ich gesetzlich und privat krankenversicherte Patienten.
In der Regel übernehmen bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen bei Indikation die Kosten für eine Psychotherapie. Für das erste Gespräch benötigen Sie einfach ihre Versichertenkarte.
Bei privat Versicherten werden die psychotherapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) abgerechnet. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung nach Ihren Konditionen für eine ambulante Verhaltenstherapie.
Sollte Ihr Kostenträger ein gesetzlicher Unfallversicherer sein, bringen Sie bitte zum Erstgespräch eine Bewilligung vom Unfallversicherer für die probatorischen Sitzungen mit.